Seit
vielen Jahrzehnten findet in Deutschland die weltweit größte
REHA-Messe statt. Die innovativsten Produkte werden dort den
Besuchern demonstriert.
Toll
- könnte man meinen - wie viele, qualitativ hochwertige Hilfsmittel
es für Menschen mit Behinderung gibt. Doch wer bekommt diese noch in
Deutschland? Wenn es nach den Krankenkassen geht, nicht mehr die
deutschen Behinderten.
Ich
zitiere KKH: „… nicht aber für Hilfsmittel, die für die
Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind oder die über das Maß
des Erforderlichen hinausgehen wie z.B. Rollstühle in der 10
km/h-Version und mit Sitzliftfunktionen.“
1.
Die Sitzliftfunktion ist kein Luxus sondern ein Ausgleich meines
Kleinwuchses, ich bekam sie in den letzten 25 Jahren 2x von der BKK
Allianz und auch die 10 km/h!
2.
Ich komme mit 10 km/h schneller bei kaltem oder nassem Wetter nach
Hause und werde weniger krank, was Kosten senkt!
Weiterhin
schreibt die KKH: „Außerdem machen Sie erneut deutlich, dass Sie
einen Rollstuhl für Ihren Arbeitsweg und zum Straßenbahnfahren
benötigen. Beides fällt nicht in die Leistungspflicht der
Gesetzlichen Krankenversicherung.“ - Ich darf also nach
Krankenkassengesetzen keinen ÖPNV benutzen? Dabei hatte ich das
Aussteigen aus der Straßenbahn nur als Beispiel genannt für die
unvorteilhaften hinteren Kippräder des Storm 4 von INVACARE.
Foto: http://www.invacare.co.uk/storm-4-x-plore-true-track-plus-59sto4xttpen |
Mit
einem solchen Rollstuhl soll ich laut KKH etwa die nächsten 10 Jahre
irgendwie klar kommen!?
Ganz
klar nein! Eine Verschlechterung lehne ich ab.
Noch immer warte ich zusammen mit meinem Anwalt auf einen Sozialgerichtstermin gegen die Deutsche Rentenversicherung.
da war doch mal was