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Freitag, 18. November 2016

seit 1983 fahre ich E-Rolli und die KKH?

Seit vielen Jahrzehnten findet in Deutschland die weltweit größte REHA-Messe statt. Die innovativsten Produkte werden dort den Besuchern demonstriert.
Toll - könnte man meinen - wie viele, qualitativ hochwertige Hilfsmittel es für Menschen mit Behinderung gibt. Doch wer bekommt diese noch in Deutschland? Wenn es nach den Krankenkassen geht, nicht mehr die deutschen Behinderten.
Ich zitiere KKH: „… nicht aber für Hilfsmittel, die für die Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind oder die über das Maß des Erforderlichen hinausgehen wie z.B. Rollstühle in der 10 km/h-Version und mit Sitzliftfunktionen.“
1. Die Sitzliftfunktion ist kein Luxus sondern ein Ausgleich meines Kleinwuchses, ich bekam sie in den letzten 25 Jahren 2x von der BKK Allianz und auch die 10 km/h!
2. Ich komme mit 10 km/h schneller bei kaltem oder nassem Wetter nach Hause und werde weniger krank, was Kosten senkt!
Weiterhin schreibt die KKH: „Außerdem machen Sie erneut deutlich, dass Sie einen Rollstuhl für Ihren Arbeitsweg und zum Straßenbahnfahren benötigen. Beides fällt nicht in die Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung.“ - Ich darf also nach Krankenkassengesetzen keinen ÖPNV benutzen? Dabei hatte ich das Aussteigen aus der Straßenbahn nur als Beispiel genannt für die unvorteilhaften hinteren Kippräder des Storm 4 von INVACARE. 
Foto: http://www.invacare.co.uk/storm-4-x-plore-true-track-plus-59sto4xttpen

Mit einem solchen Rollstuhl soll ich laut KKH etwa die nächsten 10 Jahre irgendwie klar kommen!?

Ganz klar nein! Eine Verschlechterung lehne ich ab.
Noch immer warte ich zusammen mit meinem Anwalt auf einen Sozialgerichtstermin gegen die Deutsche Rentenversicherung.

da war doch mal was

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