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Mittwoch, 4. Dezember 2019

Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung am 03.12.

10 Jahre UNBehindertenrechtskonvention  wie weit ist Deutschland mit deren Umsetzung vorangekommen? [1] Befragt man Behindertenverbände, Vereine und Betroffene und berücksichtigt den Reichtum dieses Landes im Vergleich zu anderen, kommt man unweigerlich zu dem Schluss, dass noch sehr viel zu tun bleibt.[2]. 
Rückblick auf 2019
Unsere kleine, aber laute und aktive Gruppe von einigen Menschen mit Behinderung aus verschiedenen Bundesländern demonstrierte im März aus diesem Anlass (10 Jahre UN-BRK) auf dem Potsdamer Platz in Berlin vor der DBZentrale.  [3] Die Presse war leider nicht anwesend, aber wir streamten unseren Protest live. Immerhin erzielten wir einen Teilerfolg: Bahnreisende mit Mobilitätseinschränkungen müssen sich nicht mehr bei den unterschiedlichen Bahnanbietern anmelden; die DB Zentrale übernimmt diese Anmeldung für alle. [4]

Behinderte werden nach wie vor benachteiligt. Das fängt schon bei der Bildung an. Es gibt kaum inklusive Schulen, obwohl die Vorteile inklusiven Lernens unbestreitbar sind. [11] Der Kinofilm Die Kinder der Utopie“, der dieses Jahr im Mai in ausgewählten Kinos Deutschland lief, zeigt, dass es keine Utopie sein muss, Kinder gemeinsam lernen zu lassen. [5]
Der 1. Arbeitsmarkt bietet unzureichende Chancen, so dass immer noch auf exkludierende Werkstätten zurückgegriffen werden muss
Dort wird ein Taschengeld an die Beschäftigten gezahlt, das mit monatlich ca. 165 Euro sehr weit vom Mindestlohn entfernt ist!
Auf den unsäglichen Entwurf des Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetzes (RISG) bin ich bereits eingegangen. [6]  Menschen mit Beatmung sollen künftig in Einrichtungen leben. Dies widerspricht dem Selbstbestimmungrecht und somit der UN-Behindertenrechtskonvention! Eine Korrektur ist bis zum heutigen Tag nicht verfügbar. 

Die Reisegruppe Niemand bestand aus Menschen mit Behinderung, die den Rekord aufstellten, in 72 Stunden alle Bundesländer mit Regionalzügen zu bereisen. Hier wurde unter körperlichem Einsatz auf zahlreiche Probleme mit Bahnreisen hingewiesen – die Anmeldung für Rollstuhlfahrer ist Pflicht, begrenzte Stellplätze und der Höhenunterschied bei Ein- und Ausstieg stellen eine große Herausforderung dar und es fehlt an guten visuellen und akustischen Auskünften. Auf dem Weg sammelte die „Reisegruppe Niemand“ bei den 348 Zwischenhalten der Reise Schreiben und Bilder als Botschaften von behinderten Menschen und deren Freundinnen und Freunden an den Bundespräsidenten einum sie im Bundespräsidialamt abzugeben. [7] 

Inwiefern man Behinderung als unwertes Leben betrachtet und als vermeidbar vermittelt wird, kommt derzeit durch Anfragen der AfD [8] zu Tage. Aber auch durch Bluttests, mit denen bei Ungeborenen das Downsyndrom festgestellt werden kann, wird Leben mit einer Behinderung als vermeidbar dargestellt. Auch der jüngste Fall von Bundesminister für Verkehr Scheuer, in dem er mit Runter vom Gas mit einem Menschen im Rollstuhl warnt, kommt bei Menschen mit einer Behinderung nicht gut an. Einer der Teilnehmer, Rolf Allerdissen, hat ein Spruchbanner auf Facebook angefertigt, welches schon häufig geteilt und geliket wurde: „Ich bin als Rollstuhlnutzender kein warnendes Negativbeispiel oder Erziehungsmassnahme für das Fehlverhalten von Teilen der Gesellschaft.“

Wenn da nicht immer wieder die kleinen Lichtblicke wären, wie z. B. dass die Sozialhelden den Deutschen Nachhaltigkeitspreis gewannen, der die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit von Aufzügen in Echtzeit darstellt. Herzlichen Glückwunsch! [10] Doch auch darüber ist in der Presse kaum etwas zu lesen. 
Menschen mit Behinderung sollten wohl mehr als zwei Tage im Jahr (5. Mai und 3. Dezember) Aufmerksamkeit und die UN-Behindertenrechtskonvention in allen Bereichen berücksichtigt werden. Noch besser natürlich, wenn es dieser Tage gar nicht bräuchte, weil Menschen mit Behinderung als Mitglieder der Gesellschaft betrachtet und behandelt werden – so wie alle anderen auch.

Quellen/Fußnoten:

Samstag, 25. Mai 2019

Nichts über uns ohne Uns - deswegen Inklusiven Stadtrat für Erfurt

Mein Name ist Markus Walloschek und ich bin seit meiner Geburt 1971 körperbehindert. Ich arbeite seit 30 Jahren bei einer Versicherung. Dieses Glück haben, trotz gleicher Schulbildung
nicht alle Menschen mit einer Behinderung. Von Chancengleichheit kann man trotz des gerade gefeierten Grundgesetzes und des Artikel 3 nicht sprechen. Auch 10 Jahre UN Behindertenrechtskonvention in Deutschland haben die Inklusion aller Menschen noch nicht erreicht. Stattdessen nehmen die Schüler in Sonderschulen zu, und in Werkstätten für Menschen mit Behinderung arbeiten für 168,- im Monat zunehmend Menschen denen der Zugang zum 1. Arbeitsmarkt verschlossen bleibt. Ich möchte ein kleines Zahnrad im Getriebe von Deutschland sein. So setze ich mich seit ca. 25 für mehr Barrierefreiheit in Erfurt ein. Arbeite durch unseren Stadtratssitz im Ausschuss für Soziales, Arbeit Gleichstellung als sachkundiger Bürger mit und bin im Beirat für Menschen mit Behinderung von Erfurt 2. Vorsitzender. Diese letzten beiden Positionen würde ich mit der Hilfe unserer Wähler auch für die kommenden 5 Jahre weiter führen und bitte Sie
um Ihr Vertrauen.
An Menschen mit Behinderung wird oft nicht gedacht, weil wir keine Lobby haben bzw. nicht in den Gremien sitzen. Dabei gibt es den Spruch „Nichts über uns ohne Uns“ der sicherlich auch auf andere sogenanter Minderheiten zutrifft. Doch die Gesellschaft ist bunt und das ist gut so. Sie sollte sich dann aber auch in den Entscheidungsgremien widerspiegeln. Da nur 5 % der Menschen mit Behinderung diese seit Geburt haben heißt das, das 95% im Laufe des „gesunden Lebens“ Behindert geworden sind und somit ist dies ein Thema was viele Menschen angeht.


Freitag, 24. Mai 2019

Grundgesetz



Bildinhalt: Markus Walloscheck in der Halbtotalen und Text:

Das Grundgesetz wird 70. Das Benachteiligungsverbot Behinderter 25.

Die Intension des Artikel 3 de GG ist absolut begrüßenswert.
Ich frage mich was ist eine Benachteiligung und was kann ein Mensch in Deutschland dagegen unternehmen?...

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 3, Satz 3 Ergänzung vom 15. November 1994

#WirSindDieNiemand
#UNgehindert
#GGwird70 #GGArt3Satz3wird25

Markus berichtet:

Nur ein Beispiel: ich habe im Sommer 2014 als ich merkte das mein Elektrorollstuhl nicht mehr produziert wird und keine Ersatzteile gab, eine neue ärztlich Verordnung eingeholt und der KKH eingereicht. Es folgte ein fast 5 jähriger Rechtsstreit zwischen 2 weiteren möglichen Kostenträgern.
Ich nahm mir einen Anwalt, informierte den Bundesgesundheitsminister in einem persönlichen Gespräch und auch im Fernsehen und Zeitung kamen Details zur Sprache.
Ich musste mir privat einen Elektrorollstuhl kaufen um meinen Arbeitsplatz nicht zu verlieren und am gesellschaftlichen Leben weiter teilhaben zu können. Die nervliche Belastung kann ich im Gegensatz zu den Kosten des
Rollstuhles nicht beziffern. Ich halte dieses Beispiel für eine Benachteiligung.

Wie hilft mir jetzt oder in der Vergangenheit das Grundgesetz?

Montag, 20. Mai 2019

Kulturkarawane in Erfurt

Bei der Kulturkarawane am 19. Mai 2019 in Erfurt habe ich im Sinne der Inklusion, ja Inklusion ist nicht nur Schule,  meine eigene Forderung unter das Volk gebracht.
Foto Uwe Driesel