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Samstag, 25. Mai 2019

Nichts über uns ohne Uns - deswegen Inklusiven Stadtrat für Erfurt

Mein Name ist Markus Walloschek und ich bin seit meiner Geburt 1971 körperbehindert. Ich arbeite seit 30 Jahren bei einer Versicherung. Dieses Glück haben, trotz gleicher Schulbildung
nicht alle Menschen mit einer Behinderung. Von Chancengleichheit kann man trotz des gerade gefeierten Grundgesetzes und des Artikel 3 nicht sprechen. Auch 10 Jahre UN Behindertenrechtskonvention in Deutschland haben die Inklusion aller Menschen noch nicht erreicht. Stattdessen nehmen die Schüler in Sonderschulen zu, und in Werkstätten für Menschen mit Behinderung arbeiten für 168,- im Monat zunehmend Menschen denen der Zugang zum 1. Arbeitsmarkt verschlossen bleibt. Ich möchte ein kleines Zahnrad im Getriebe von Deutschland sein. So setze ich mich seit ca. 25 für mehr Barrierefreiheit in Erfurt ein. Arbeite durch unseren Stadtratssitz im Ausschuss für Soziales, Arbeit Gleichstellung als sachkundiger Bürger mit und bin im Beirat für Menschen mit Behinderung von Erfurt 2. Vorsitzender. Diese letzten beiden Positionen würde ich mit der Hilfe unserer Wähler auch für die kommenden 5 Jahre weiter führen und bitte Sie
um Ihr Vertrauen.
An Menschen mit Behinderung wird oft nicht gedacht, weil wir keine Lobby haben bzw. nicht in den Gremien sitzen. Dabei gibt es den Spruch „Nichts über uns ohne Uns“ der sicherlich auch auf andere sogenanter Minderheiten zutrifft. Doch die Gesellschaft ist bunt und das ist gut so. Sie sollte sich dann aber auch in den Entscheidungsgremien widerspiegeln. Da nur 5 % der Menschen mit Behinderung diese seit Geburt haben heißt das, das 95% im Laufe des „gesunden Lebens“ Behindert geworden sind und somit ist dies ein Thema was viele Menschen angeht.


Freitag, 24. Mai 2019

Grundgesetz



Bildinhalt: Markus Walloscheck in der Halbtotalen und Text:

Das Grundgesetz wird 70. Das Benachteiligungsverbot Behinderter 25.

Die Intension des Artikel 3 de GG ist absolut begrüßenswert.
Ich frage mich was ist eine Benachteiligung und was kann ein Mensch in Deutschland dagegen unternehmen?...

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 3, Satz 3 Ergänzung vom 15. November 1994

#WirSindDieNiemand
#UNgehindert
#GGwird70 #GGArt3Satz3wird25

Markus berichtet:

Nur ein Beispiel: ich habe im Sommer 2014 als ich merkte das mein Elektrorollstuhl nicht mehr produziert wird und keine Ersatzteile gab, eine neue ärztlich Verordnung eingeholt und der KKH eingereicht. Es folgte ein fast 5 jähriger Rechtsstreit zwischen 2 weiteren möglichen Kostenträgern.
Ich nahm mir einen Anwalt, informierte den Bundesgesundheitsminister in einem persönlichen Gespräch und auch im Fernsehen und Zeitung kamen Details zur Sprache.
Ich musste mir privat einen Elektrorollstuhl kaufen um meinen Arbeitsplatz nicht zu verlieren und am gesellschaftlichen Leben weiter teilhaben zu können. Die nervliche Belastung kann ich im Gegensatz zu den Kosten des
Rollstuhles nicht beziffern. Ich halte dieses Beispiel für eine Benachteiligung.

Wie hilft mir jetzt oder in der Vergangenheit das Grundgesetz?

Montag, 20. Mai 2019

Kulturkarawane in Erfurt

Bei der Kulturkarawane am 19. Mai 2019 in Erfurt habe ich im Sinne der Inklusion, ja Inklusion ist nicht nur Schule,  meine eigene Forderung unter das Volk gebracht.
Foto Uwe Driesel

Samstag, 11. Mai 2019

#MissionInklusion


Das war eine schöne inklusive Veranstaltung, ein bisschen näher an die Magdeburger Allee und eventuell wären noch ein paar vorbei laufende Menschen kurz verweilt? Die kurze Runde von Kathrin Fickardt (Bild 2. von r) zum Thema #Assistenz und #Inklusion fand ich absolut gut, oftmals arten (wichtige) Diskussionen in eine Langatmigkeit aus, das Menschen "abschalten" - hier war es kurz und knackig mit 2 bis 3 Beispielen und weiter wurde gefeiert, so gewinnt man hoffentlich Menschen die sich für den Beruf des Assistenten interessieren, wenn sie merken Menschen mit Behinderung sind auch nur Menschen